Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WNA Vision UG & Co. KG – Ihr Partner für Bau, Handwerk & Sanitär

WNA Vision UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Stand: August 2025


1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der WNA Vision UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Auftraggeber können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch fachkundige Subunternehmer ausführen zu lassen.


3. Leistungsumfang

(1) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das individuelle Angebot oder die Auftragsbestätigung.
(2) Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Leistungen, die auf unvorhersehbare bauliche Mängel oder verdeckte Schäden zurückzuführen sind, gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Arbeitsbereich frei zugänglich ist und notwendige Anschlüsse (Strom, Wasser etc.) zur Verfügung stehen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vorhandene Gefahrenquellen (z. B. Leitungen, Schwachstellen, verdeckte Schäden) anzugeben. Unterbleibt dies, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Folgeschäden.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40 € zu berechnen.


6. Abnahme und Gewährleistung

(1) Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Tagen oder nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, gilt die Leistung als abgenommen.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
(3) Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 634 ff. BGB).


7. Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  • Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

  • Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Übernahme ausdrücklicher Garantien.

  • Zulassungspflichtige Arbeiten (z. B. Dach, Elektro, Sanitär) werden in Kooperation mit Partner-Meisterbetrieben ausgeführt. Für diese Leistungen haftet ausschließlich der jeweilige Partnerbetrieb. Der Auftragnehmer haftet lediglich für die ordnungsgemäße Auswahl und Koordination der Partner.

  • Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf fehlerhafte Vorarbeiten Dritter (z. B. Architekten, Bauherren, andere Gewerke) zurückzuführen sind, soweit nicht eine eigene Pflichtverletzung des Auftragnehmers vorliegt.

  • Für witterungsbedingte Verzögerungen oder durch höhere Gewalt verursachte Ausfälle übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

8. Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag nach § 648 BGB jederzeit kündigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
(2) Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt oder mit Zahlungen in Verzug gerät.


9. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

(1) Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung von Leistungen zurückzuhalten, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen im Rückstand ist.


10. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (Naturkatastrophen, extreme Witterung, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks etc.), die die Leistung unmöglich machen oder verzögern, entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.


11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Wuppertal.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Kontakt

📍 WNA Vision UG & Co. KG
📍 42277 Wuppertal
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📧 info@wna-vision.de

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